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Kaufvertrag und Notartermin

Was passiert beim Notartermin? Diese Frage haben wir uns auch gestellt, denn so einen Termin macht man auf Durchschnittsmensch nicht so oft mit. Jedenfalls gibt es einiges Wissenwertes, bevor der Notartermin stattfindet.

Zunächst einmal: Die Notargebühren sind in Deutschland einheitlich geregelt, das heißt, am Jungfernstieg in Hamburg kassiert der Notar genauso viel wie in der Brandenburger Provinz. Die Gebühren richten sich zudem nach dem Kaufpreis. Wenn man also lediglich ein unbebautes Grundstück kauft statt eine Wohnung oder ein fertiges Haus, kommt günstiger dabei weg. Auf den Werkvertrag bei Viebrock zahlen wir keine Notargebühren, weil da etwas ist, was nicht offiziell beurkundet werden muss.

Das macht ein paar tausend Euro aus.

Was macht der Notar für seine Geld?

Der Kaufvertrag ist in der Regel zwar als Standard fertig in der Schublade und auch uns kommen die Gebühren für die Anpassung eines Word-Dokuments mit den richtigen Namen von Käufer und Verkäufer, Überprüfung der Personalien und Vorlesen des gesamten Vertrags von vorn bis hinten im Termin hoch vor. Für den Grundbucheintrag selbst zahlt man übrigens auch bei der Stadt nochmals eine Service-Gebühr…

Allerdings muss man keineswegs den Standard-Vertrag akzeptieren. Der Notar ist nämlich auch dafür da, individuelle Vereinbarungen mit in den Vertrag aufzunehmen und vor allem: unverständliches dem Laien zu erklären. Auch im Termin, kurz bevor ihr die Unterschrift leistet! Da dann sowieso alle Parteien an einem Tisch sitzen, kann darüber noch verhandelt werden. Natürlich sollte man sich keine Dealbreaker bis zum Termin aufbewahren, sondern wirklich wichtige Dinge vorher klären. Aber der Wortlaut kann bis zur letzten Minute noch angepasst werden.

Wortlaut kann auch im Notartermin noch angepasst werden

So war es auch bei uns. Konkret ging es um die genaue Größe des Grundstücks. Die war nicht exakt bekannt, weil das offizielle Ergebnis der Vermessung zur Teilung noch nicht vorlag (unsere künftigen Nachbarn haben einen Teil ihres Gartens an uns verkauft). Darum hatten wir uns eine Kürzung des Kaufpreises vorbehalten, sollte die tatsächliche Größe unter einen bestimmten Wert fallen. Dies gehört laut Notar zu den Kleinigkeiten, auf die man sich einigen und die man noch „live“ anpassen kann, wenn man kurz vor Unterschrift ist.

Bei Fragen: fragen!

Wie immer gilt insbesondere bei Rechtsgeschäften wie diesem, die wirklich, wirklich wichtig sind: Wenn etwas unklar ist, fragt! Als Laien mit Juristendeutsch klarzukommen, ist nicht einfach, und auch wenn wir schon viel recherchiert und nachgelesen haben, waren einige Formulierungen bis zuletzt unklar. Dafür ist auch der Termin da: Der Notar nimmt sich die Zeit zu erklären- und hat in unserem Fall sogar proaktiv nachgefragt, ob die Passage, die er gerade vorgelesen hat, für alle verständlich ist.

Es besteht übrigens auch freie Notarwahl. Da ohnehin alle dieselben Gebühren nehmen, sind wir dem Vorschlag der Maklerin gefolgt, um den Notartermin über die Bühne zu bringen. Bei gewerblichen Verkäufern, die öfter verkaufen, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Vertragsgestaltung im legalen Rahmen eher zugunsten des Verkäufers ausfällt. Daher am besten mit einer Extraportion Aufmerksamkeit lesen!

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